Mit einem aktuellen Urteil konnte das BAG, das Bundesarbeitsgericht, die Betriebsrenten vieler Arbeitnehmer sichern. Durch die Entscheidung der Richter gehen diese nicht zwingend durch eine Insolvenz verloren. Auch wenn der Betrieb infolge der Insolvenz verkauft wird, können sich die Arbeitnehmer aktuell auf die eigenen Betriebsrenten verlassen. Demnach gehen die Ansprüche auf die betriebliche Altersvorsorge nicht automatisch durch den Verkauf des Unternehmens verloren. Das Bundesarbeitsgericht verwies am Dienstag in Erfurt darauf, dass das Bezugsrecht bei einer Direktversicherung nicht automatisch dem Insolvenzverwalter übergeben wird. Dadurch haben die Arbeitnehmer einen dauerhaften Anspruch auf die Betriebsrenten.
Das Urteil des BAG wurde im Rahmen eines aktuellen Falles getroffen, bei dem ein IT-Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine Direktversicherung für die eigenen Mitarbeiter abgeschlossen hatte. Diese sollte der betrieblichen Altersvorsorge dienen. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge handelt sich um eine Art Lebensversicherung, bei der der Arbeitgeber grundsätzlich der Versicherungsnehmer ist. Der Arbeitnehmer verfügt jedoch über das Bezugsrecht. Nachdem das IT-Unternehmen den Weg in die Insolvenz wählen musste, wollte der Insolvenzverwalter das Kapital der Direktversicherungen nutzen. Er verwies darauf, dass durch die Insolvenz das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Das BAG verwies nun jedoch darauf, dass diese Regelung nicht gültig ist, wenn das Unternehmen während der Insolvenz verkauft wird. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
Durch den Verkauf kommt es nach Einschätzungen der Richter zum Betriebsübergang. Bei diesem bleiben die bisherigen Bedingungen, die ein Arbeitsverhältnis auszeichnen, grundsätzlich bestehen. Demnach haben die Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf die Betriebsrente. Das Bundesarbeitsgericht sicherte somit die Betriebsrenten zumindest in einigen Fällen.