Darauf muss bei der Lebensversicherung geachtet werden


Schon seit Jahren handelt es sich bei der Lebensversicherung um eine der bekanntesten und zugleich auch beliebtesten Versicherungsformen auf nationaler und internationaler Ebene. Dabei war die Konzeption der Lebensversicherung aber nicht immer vollkommen unumstritten. Immerhin haben Experten immer wieder Schwachstellen aufgedeckt, die vor allem bei den Kunden und Versicherungsnehmern für Verunsicherung sorgen konnten.

Nun sorgt abermals eine neue Meldung in Hinblick auf die Lebensversicherung für Aufsehen und jagt diesmal vor allem den Versicherungsgesellschaften für Unruhe und Verunsicherung. So könnte der Beschluss des Hamburger Landgerichts bei zahlreichen Versicherern für Milliardenzahlungen sorgen, die den Versicherten zu Gute kommen könnten. Hoffnungsvoll dürfen sich Verbraucher zeigen, die sich ab 2001 für den Abschluss einer Lebensversicherung entschlossen haben und diese vorzeitig bei der Gesellschaft kündigten. Pro Vertrag können die Versicherten nun mit einer Nachzahlung von 500 Euro rechnen. Dabei handelt es sich nach Experteneinschätzung jedoch ausschließlich um einen durchschnittlichen Wert.
Die Versicherten müssen sich jedoch noch gedulden. Immerhin möchten die Gesellschaften, die die Lebensversicherung anbieten, in Berufung gehen.

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Trotzdem raten Experten den Verbrauchern schon jetzt zur Reaktion. So sollen die Kunden bereits jetzt die Ansprüche bei den Gesellschaften, bei denen sie eine Lebensversicherung abgeschlossen und gekündigt haben, geltend machen. Die Entscheidung des Hamburger Gerichtes belief sich zunächst auf nur drei Versicherungen. Bei diesen handelt es sich um die Hamburg-Mannheimer, die Volksfürsorge und den Deutschen Ring. Experten verwiesen jedoch darauf, dass auch Verbraucher, die bei einer anderen Gesellschaft über eine Lebensversicherung verfügten, die Ansprüche geltend machen können, da die Vertragsgestaltung der einzelnen Gesellschaften erhebliche Gemeinsamkeiten aufweisen kann. So kommen die Klauseln, die von den Richtern bemängelt wurden, in den meisten Verträgen vor. Die betroffene Klausel, die in den Verträgen bemängelt wurde, wurde von den Richtern als intransparent bezeichnet und kann aus diesem Grund von den Versicherungsnehmern beanstandet werden. Betroffene Verbraucher sollen sich aus diesem Grund schriftlich an die Gesellschaften wenden. Dabei soll nach der Stornorate und auch nach dem Mindest-Rückkaufwert gezielt gefragt werden.
Grundsätzlich gilt bei dem Abschluss einer Lebensversicherung darauf zu achten, wie sich die Verträge gestalten und ob sie Klauseln enthalten, die nicht schlüssig auf den jeweiligen Sachverhalt hinweisen. Beide Aspekte sind für einen optimalen Vertragsabschluss entscheidend.

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