Die private Krankenversicherung


Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Hier kann sich versichern, wer ein dauerhafte Einkommen von monatlich 4.050,- Euro oder ein Jahreseinkommen von 48.600 Euro übersteigt.

Privatversichert sind vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören: Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Einkommensgrenzen, Beamte (Beihilfeberechtigte) und Selbstständige. Bei einem Leistungsvergleich der beiden Versicherungsarten, fällt sofort auf, dass die PKV einen höheren Vergütungssatz für die behandelnden Ärzte bezahlt. Allein aus diesem Grund sind die Privatpatienten gegenüber den Kassenpatienten im Vorteil. Sie genießen eine bevorzugte Behandlung.

Die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung ist nicht einkommensabhängig, sondern richtet sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers und muss für jede versicherte Person erbracht werden. Eine Beitragsfreiheit für Ehegatten oder Kinder besteht hier nicht. Der Privatversicherte kann zwischen mehreren Tarifen wählen, während in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Leistungserweiterung über den gesetzlichen Standard nur durch entsprechende Krankenzusatzversicherungen erreicht wird. Für die Beitragsstabilität im Alter sollen Altersrücklagen, die im Laufe der Zeit gezahlt werden, sorgen.

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Seit dem 01.01.2009 können Privatversicherte den neugeschaffenen Basistarif nutzen, dieser ist im Zuge der Gesundheitsreform auf gesetzliche Veranlassung geschaffen worden und garantiert eine Basisversorgung zu einem günstigen Preis. Bei der Tarifgestaltung können die privat Versicherten einen Tarif wählen, der ihnen eine Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen gewährt. Auch dass ist so bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.

Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung (überhaupt bei allen gesetzlichen Versicherungen) das Solidaritätsprinzip angewandt wird, beruht die Private Krankenversicherung auf dem Aquivalenzprinzip. Beim Äquivalenzprinzip bestimmen wirtschaftliche Faktoren die Kalkulation. So wird bei der Beitragsberechnung das individuelle Gesundheitsrisiko des Versicherten zu Vertragsbeginn ermittelt.

Hier bilden die Faktoren wie: Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Geschlecht, sowie Tarifwahl mit/ohne Selbstbeteiligung die Kalkulationsgrundlage für jeden einzelnen Privatversicherten.

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