Bereits seit einiger Zeit ist die Rente mit 67 ein Thema, das in vielerlei Hinsicht fragwürdig ist und so kommt es in Verbindung mit Experten und Politikern immer wieder zu den entsprechenden Debatten. Doch bei Weitem handelt es sich hierbei nicht um den einzigen Bereich, der in diesen Tagen fragwürdig ist und so muss entsprechend unterschieden werden. Derzeit setzen sich Medien und Experten intensiv mit der Erwerbsminderungsrente auseinander und auch hier kommen die einzelnen Meinungen kaum auf einen gemeinsamen Nenner.
Vor allem die Verfassungsklage gegen die Rentenkürzung sorgte für Aufsehen.
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So soll es in Verbindung mit der Rente für Erwerbsminderungsrentner weiterhin zu erheblichen Kürzungen kommen. Laut den neusten Meldungen liegen diese bei 10,8 Prozent. Die Kritik an dieser Kürzung ist groß und letzten Endes besteht für eine solche Entscheidung auch kaum eine Rechtfertigung. Auf Grund dessen reichten in den vergangenen Tagen Gewerkschaftsbund und Sozialverbände eine Verfassungsklage ein. Es handelt sich hierbei um den ersten wichtigen Schritt gegen die derzeitige Rentenkürzung.
Die Begründung der Verfassungsklage beweist einmal mehr die brisante Lage der vorgesehenen Kürzung. Die Kläger sind sich einig, dass es sich hierbei um einen erheblichen Verstoß gegen den Eigentumsschutz und den Grundsatz des Vertrauensschutzes handelt. Betroffen von der Kürzung sind sowohl Kranke als auch Arbeitsunfähige. Bereits seit 2001 haben die Gruppen mit den entsprechenden Minderungen bei der Rente zu kämpfen. Je nach individueller Situation betragen diese eine Höhe von bis zu 10,8 Prozent.
Doch nicht mehr nur die Erwerbsminderungsrentner sind von der Kürzung entsprechend betroffen.
Auch die zahlreichen Hinterbliebenen und Familien bekommen diese mehr als nur deutlich zu spüren. Schon 2006 erklärte der vierte Senat des Bundessozialgerichtes, dass die Kürzungen bei Menschen unter 60 Jahren nicht zulässig seien.
Jedoch kam man im vergangenen Jahr bei zwei anderen Musterklagen zu einer etwas anderen Auffassung. Auf Grund der Diskrepanzen, die sich mittlerweile auf ganzer Linie erkennen lassen, kann deutlich gesehen werden, dass eine entsprechende Einigung noch in weiter Ferne ist. Aus diesem Grund soll nun ein höchstrichterliches Urteil für Aufklärung und vor allem auch für Klarheit auf allen Seiten sorgen. Letzten Endes sind es in diesen Tagen vor allem die Betroffenen, die unter der entsprechenden Situation leiden.
Die Klage richtet sich ausschließlich an Erwerbsminderungsrentner, die eine Rente vor der Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen müssen. Die Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland zeigen, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt. So sind derzeit 750.000 Erwerbsminderungsrentner und circa 700.000 Hinterbliebene von der Kürzung betroffen.