Vergleichsrechner für Stromanbieter


Infos zum Stromanbieter Wechsel
Jeder Kunde, der einen Vertrag mit einem Energieversorger hat, kann von den in der Region möglichen Stromversorgern seinen Anbieter selbst wählen. Auch für Mieter ist das Ohne Genehmigung des Vermieters für die gemietete Wohnung möglich. Das Hauslicht in Mehrfamilienhäusern wird in der Regel über einen Hauslichtzähler abgerechnet und umgelegt. Hier ist der Vermieter Kunde und der bzw. die Mieter können nicht ohne Genehmigung des Vermieters den Stromanbieter wechseln. Doch auch der Vermieter ist verpflichtet, dafür einen kostengünstigen Anbieter zu wählen. Eine gängige Praxis, dass hier grundsätzlich die örtlichen Stadtwerke zu nehmen sind, ist nicht richtig.

Der Wechsel des Stromanbieters ist heute dank Internet sehr einfach und bequem möglich. Der Interessent sucht sich im Internet eine Suchmaschine, gibt dort “Stromanbieter wechseln” ein und sofort werden mehrere Stromrechner eingeblendet. Sinnvoll ist ein Stromrechner, den die Stiftung Warentest mit mindestens gut bewertet hat. Der gewünschte Stromrechner wird angeklickt und in der Eröffnungsmaske gibt jeder seine Postleitzahl, den Jahresverbrauch und eventuell noch den jetzigen Anbieter mit Tarif ein. In der folgenden Tabelle sind die für das Gebiet möglichen Versorger aufgelistet.

Oft sind es Stromanbieter mit Vorkasse, die die vorderen Plätze belegen. Hier muss der Stromverbrauch für den Zeitraum (in der Regel 12 Monate) eingeschätzt und bezahlt werden. Ein Mehrverbrauch ist teurer und bei Einsparung gibt es kein Geld zurück. Die Vertragsbindung ist identisch mit der Vorkasse, sodass es keine Rückerstattungen nach dem Wechsel gibt. Wenn der Versorger im Vertragszeitraum pleitegeht, ist das gezahlte Geld in der Regel weg.

Sinnvoll sind Verträge mit normaler Abschlagszahlung (monatlich oder vierteljährlich) und einer Vertragsbindung von maximal 12 Monaten. Hier erfolgt eine ordentliche Endabrechnung und Rückerstattungen nach dem Wechsel gibt es, wenn durch den Vorschuss zu viel gezahlt wurde.

Um Probleme beim Stromanbieterwechsel auszuschließen, sollte der neu gewählte Stromversorger damit beauftragt werden, die fristgerechte Kündigung des bestehenden Vertrages zu übernehmen.

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