Wenn das Girokonto abgelehnt wird


Viele Menschen kennen das Problem: Sie möchten einer Bank ein eigenes Girokonto eröffnen und werden wegen einem vorhandenen Schufa-Eintrag nach Hause geschickt. Sicherlich kann ein Eintrag bei der Schufa für eine Kontoeröffnung hinderlich sein, doch wenn ein Kunde wegen dieser abgelehnt wird, kann eine Beschwerde eingelegt werden.

Bei dem Girokonto handelt es sich um eine unerlässlichen Alltagsgegenstand, ohne den ein normales Leben kaum mehr möglich ist. Das Girokonto ist schon seit Jahren eine der wichtigsten Finanzgegenstände in Deutschland, denn ohne dieses fällt die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz schwer und auch die Inanspruchnahme einer Wohnung ist meist nicht ohne Probleme möglich. Ein fehlendes Konto führt dabei nicht selten zur sozialen und auch wirtschaftlichen Ausgrenzung, die einen Menschen immens belasten kann.
Bis heute gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Grundlagen für die Vergabe und die Eröffnung von einem Girokonto. Doch ein Verbraucher muss nicht auf dieses verzichten. Bereits seit 1995 gibt es durch den Zentralen Kreditausschuss eine gemeinsame Regelung, die eine Selbstverpflichtung aller Banken in Deutschland umfasst.

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Anhand von dieser wird deutlich, dass sich die Banken in Deutschland für die Vergabe von einem Girokonto verpflichten, auch wenn ein Kunde über einen negativen Eintrag bei der Schufa verfügt. Obwohl diese Verpflichtung auf breiter Linie bekannt ist, gibt es bis heute Banken, die sich an eben diese nicht halten.
Nun hat der Bankenverband eine Meldung in die Öffentlichkeit gebracht, die darauf verweist, dass die Kunden Beschwerde einlegen sollen, wenn die Banken die Eröffnung von einem Girokonto verweigern. Gleiches gilt aber auch für eine Kündigung des Kontos durch die Bank. Auch hier können Verbraucher eine Beschwerde einlegen und sich somit gegen das Agieren der Banken wehren. Durch die Selbstverpflichtung müsse die Banken den Kunden zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis gewähren. Dabei spielt es keine Rolle, über welches Einkommen der Kunde verfügt oder ob ein negativer Eintrag bei der Schufa vorliegt. Banken können nur unter bestimmten Bedingungen die Eröffnung von einem Girokonto verweigern. Dies ist nur dann möglich, wenn dies als unzumutbar eingestuft werden muss.

Das ist unter anderem dann der Fall, wenn ein Kunde das eigene Girokonto für rechtswidrige Handlungen verwendet. An dieser Stelle kann die Geldwäsche genannt werden.




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