Zusatzeinkommen – Steuern, Meldepflicht …
Das in der heutigen Zeit, wir schreiben das Jahr 2010, immer mehr Menschen nicht nur ein Beschäftigungsverhältnis sondern zwei, manchmal sogar noch mehr haben, liegt an den immer mehr explosionsartig ansteigenden Lebenserhaltungskosten, diese „fressen“ den ganzen Verdienst auf, und das nicht etwa für irgendeinen Luxus wie vielleicht Essen gehen, ein neues Auto anschaffen, Urlaub machen etc., nein, für ein ganz normales Leben ohne jeglichen „Schnickschnack“. Um sich sozusagen ein bisschen Luxus zu leisten , wird die Haushaltskasse durch ein „Zusatzeinkommen“ aufgebessert in Form einer Nebenbeschäftigung. In seltenen Fällen ist so eine Nebenbeschäftigung auch als eine berufliche Herausforderung anzusehen.
Bei uns in Deutschland ist es so geregelt, dass jede Person, die im Erwerbsleben steht, zum normalen Einkommen noch zusätzlich etwas dazu verdienen darf, hierbei gibt es folgende Regelung. Ein Zusatzeinkommen unter 730,– Euro pro Jahr ist steuerfrei, mit allerdings einer Ausnahme, wenn nämlich das Zusatzeinkommen aus einem echten Dienstvertrag kommt, ist dieser dann leider nicht steuerfrei.
Seit April 2003 darf einer der hauptberuflich tätig ist, mit sämtlichen Lohnnebenkosten, einen Minijob ausüben mit einem „Zusatzeinkommen“ bis zu 400 Euro im Monat. Von diesen 400 Euro muss man keine Sozialabgaben zahlen, normalerweise gilt dann hier „Brutto = Netto“. Solche Minijobs findet man bei der Gebäudereinigung, in der Gastronomie, im Einzelhandel und im Gesundheitswesen. Anders ist es beim Arbeitgeber, dieser zahlt eine sogenannte Pauschalabgabe von 30 % (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Steuer). Sollte es bei diesem Minijob Urlaubs- und Weihnachtsgeld geben, so muss man aufpassen dass der monatliche Betrag die 400 Euro nicht überschreitet, sonst muss man hier wieder Sozialversicherungsabgaben leisten.
Jetzt wenden wir uns mal an die Rentner, es gibt ja nicht nur die regulären Rentner mit 65 Jahren, viele sind unter 65 Jahre, und diese müssen bei einem „Zusatzeinkommen“ sehr vorsichtig sein und sich richtig informieren, sonst entsteht ihnen nämlich ein ziemlich großer finanzieller Schaden. Es ist so, dass Rentner über 65 soviel verdienen dürfen wie sie wollen und können, ihr Einkommen durch die monatliche Rente wird hierbei nicht geschmälert. Handelt es sich bei der Arbeit, die dieser ausübt, um eine Nebenbeschäftigung, ist diese nicht einmal beim Rentenversicherungsträger meldepflichtig. Sollte die angenommene Arbeit, welche die Person ausübt, 400 Euro überschreiten, ist diese dann allerdings sozialversicherungspflichtig.
Nun gibt es ja auch Menschen, die schon vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehen., für diese gibt es nämlich eine Grenze beim Hinzuverdienen und diese liegt derzeit bei 350 Euro im Monat mit der Ausnahme, dass diese Einschränkung 2-mal im Jahr verdoppelt werden darf auf 700 Euro. Wenn diese Grenze eingehalten wird, gibt es keinerlei Kürzung bei dieser Art der Rente.
Eine ganz andere Gruppe von Menschen, die gerne so ein „Zusatzeinkommen“ hätten, sind die Menschen, die arbeitslos sind. Diese haben einen sogenannten Grundfreibetrag von 100 Euro, d. h. sie dürfen 100 Euro im Monat dazu verdienen, ohne dass ihnen das Arbeitslosengeld II gekürzt wird. Es gibt bei ALG II auch noch die Möglichkeit des einmaligen Hinzuverdienens, da wäre das Beispiel Erntearbeiten zu nennen.
Hierbei kann es vorkommen, dass man nur einen Monat arbeitet, aber soviel verdient dass man die sogenannte oberste Grenze überschreitet. Es ist dann so, dass dieses Geld auf mehrere Monate in sogenannte Teilbeträge aufgeteilt und angerechnet wird.
Ähnliche News:
- Superreiche sprechen sich für höhere Steuern aus
- Bereits kurze Zeit nach der Präsentation des Sparpaketes der Bundesregierung sorgte die erste Kritik für öffentliches Aufsehen. Auch nachdem einige...

